In Deutschland ist das Angeln grundsätzlich nur mit gültigem Fischereischein erlaubt. Es gibt jedoch legale Ausnahmen, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Wer ohne Erlaubnis angelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000€ oder sogar ein Strafverfahren wegen Fischwilderei (§ 293 StGB).
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen können Touristen einen zeitlich begrenzten Fischereischein ohne Prüfung erwerben. In MV kostet er 24€ für 28 Tage und kann einmal verlängert werden. Er beinhaltet eine Broschüre mit den wichtigsten Regeln und berechtigt zum Angeln in den öffentlichen Gewässern.
Brandenburg erlaubt das Angeln auf Friedfische (nicht-räuberische Arten wie Rotauge, Brasse, Karpfen) ohne Fischereischein. Du brauchst lediglich eine Fischereiabgabemarke (12€/Jahr) und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Das Mindestalter beträgt 8 Jahre.
An vielen kommerziellen Forellenteichen und Angelparks ist kein Angelschein erforderlich. Der Teichbesitzer stellt die Angelerlaubnis als Teil des Eintrittspreises. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit für Einsteiger und Familien, das Angeln auszuprobieren.
An rein privaten Gewässern (z.B. einem Teich auf dem eigenen Grundstück) ist in einigen Bundesländern kein Fischereischein nötig. Die Regelungen variieren jedoch stark. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Fischereischein auch an Privatgewässern Pflicht.
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